(Ausschnitt aus Bebauungsplan 33B; verkehrsberuhigte Bereiche mit zugehörigem Verkehrsschild gekennzeichnet)

 

BI Gonzenheim

Für die Verkehrsberuhigung im Ortskern



Verkehrssituation am 1.12.09



Das von uns angestrengte verwaltungsgerichtliche Verfahren hat das VG Frankfurt leider zu unserem Nachteil entschieden. Eingeführte juristische Begriffe sind für dieses Gericht nicht maßgeblich; des Lesens ist es auch nur bedingt fähig, denn es hat es als absurd bezeichnet, dass man beschließen könne, dass der Verkehr über Alt-Gonzenheim geführt wird (was aber genau so in den Begründungen der Bebauungspläne beschrieben ist). Und einen sogenannten Drittschutz von Bebauungsplänen – dass nämlich Grundstückseigentümer gegen den Willen ihrer Nachbarn keine belastenden Bauwerke erstellen können – hat es verneint.

Weitere Argumente können Sie dem Kommentar des Urteils entnehmen.

Wir würden gerne in die Berufung gehen; eine finanzielle Unterstützung wäre hilfreich. Für eine entsprechende Kontaktaufnahme, z.B. mit einer Mail an webmaster@bi-gonzenheim.de, wären wir Ihnen dankbar.

In Gonzenheim soll nun eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden – allerdings nicht in der Frankfurter Landstraße zwischen Kirchgasse und U-Bahn-Station (siehe Taunuszeitung vom 25.2.2010)






Also wird in der Frankfurter Landstraße noch nicht einmal die am wenigsten in den Verkehr eingreifende verkehrsberuhigende Maßnahme nach StVO, nämlich die Einrichtung einer Tempo-30-Zone (zu der u.a. eine Rechts-vor-Links-Regel gehört), ergriffen. In der Gegenrichtung – im östlichen Teil von Alt-Gonzenheim – wird dagegen eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Hier wohnt der CDU-Stadtverordnete Rolf Berns, der nach Auffassung des Autors dieser Zeilen nicht nur schamlos eigennützig handelt, sondern auch versucht, mit Rückendeckung der CDU-Führung ihm nicht genehme Meinungsäußerungen zu unterdrücken.

Man will, dass der Verkehr zügig durch Gonzenheim fließt. Den Mehrheitsfraktionen im Stadtparlament und dem FDP-Stadtrat Vollrath-Kühne ist die Gesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Bürger egal.

Einem Artikel in der Bad Homburger Woche konnte man entnehmen, dass beim westlichen Teil von Alt-Gonzenheim (zwischen Friedrichsdorfer Straße und Promenade) die Fahrbahn verschmälert und die Gehsteige verbreitert werden sollen.

Es zeichnet sich somit hier ab, dass die Stadt Bad Homburg erneut gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan verstoßen wird, der auch für den westlichen Teil von Alt-Gonzenheim die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs vorsieht. Und wer profitiert davon? Erneut Rolf Berns. Da es dadurch kaum eine Verkehrsverlagerung vom westlichen auf den östlichen Abschnitt von Alt-Gonzenheim geben wird.

Mittlerweile sind zwar die Bauarbeiten abgeschlossen, die eingereichte Klage aber längst noch nicht entschieden. Die Autos fahren wie vor Beginn der Bauarbeiten durch die Frankfurter Landstraße - von Verkehrsberuhigung kann keine Rede sein.



Zuvor hatte das Stadtparlament mit den Stimmen von CDU, FDP und NHU beschlossen, dem Vorschlag des Oberbürgermeisters, sich mit uns vergleichsweise zu einigen und zumindest vor dem Kitzenhof einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, nicht zu folgen und die Bauarbeiten so wie ursprünglich geplant zu beenden. Dabei machte der Oberbürgermeister deutlich, dass er uns gute Chancen einräumt, im Gerichtsverfahren Erfolg zu haben (siehe Taunuszeitung vom 7.11.2009 ).

Es zeigt sich auch hier, dass gerade CDU und FDP von oben herab, ohne Betroffene auch nur anzuhören, regieren. Für sie ist eine flüssige Verkehrsabwicklung wichtiger als die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger. Und bewusst wird Recht missachtet – mit dem Kalkül, dass Betroffene nur selten klagen.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei der CDU-Stadtverordnete Rolf Berns, der als Anwohner des östlichen Abschnitts von Alt-Gonzenheim von der Entscheidung, den Verkehr abweichend vom Bebauungsplan zu führen, begünstigt wird. Begünstigte Stadtverordnete dürfen weder Beratungen der Stadtverordnetenversammlung (einschließlich der Ausschüsse) beiwohnen noch abstimmen; das hat er jedoch getan und sogar Sitzungen von Ausschüssen besucht, denen er überhaupt nicht angehört. Dabei hat er auch Lücken in der Befangenheitsregelung ausgenutzt, die nur bedingt greift, wenn man durch einen Beschluss lediglich implizit begünstigt wird – wie im vorliegenden Fall. Beschlossen wurde der Ausbau der Frankfurter Landstraße zur Führung des aus Seulberg kommenden Durchgangsverkehrs – was bedeutet, dass Alt-Gonzenheim von einem möglichen erhöhten Verkehrsaufkommen verschont bleibt.

Darüber hinaus wurde er von anderen CDU-Stadtverordneten als zuständiger Ansprechpartner für Gonzenheim benannt. Seine Position hat er nicht im Sinne der Gonzenheimer Bürger, die mehrheitlich an einer Beruhigung des Ortskerns und der Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans interessiert sind, sondern zur Selbstbegünstigung genutzt. Noch nicht einmal um Lärmschutz für die betroffenen Anwohner im Bereich der Frankfurter Landstraße hat er sich gekümmert.

Verantwortung hierfür trägt auch der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Alfred Etzrodt, und der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands, Thorsten Bartsch. Sie prüfen offenbar nicht, ob Stadtverordnete, die bestimmte Aufgaben übernehmen, unbefangen sind, und lassen somit unredliche Selbstbegünstigung zu.

Herr Berns hat uns mittlerweile durch den Geschäftsführer der CDU-Kreistagsfraktion, Herrn Rechtsanwalt Andreas Knoche, den Entwurf einer Unterlassungserklärung zukommen lassen, wonach wir nicht mehr behaupten sollen, dass Herr Berns durch die Entscheidung, nicht den Bebauungsplan umzusetzen, sondern die Frankfurter Landstraße auszubauen, begünstigt sei. Dahinter dürfte der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Thorsten Bartsch stecken, der uns bereits vor mehreren Wochen aufgefordert hat, auf Anwürfe gegen Herrn Berns zu verzichten. Er steht als Kreistagsabgeordneter in regelmäßigen Kontakt zu Herrn Knoche; eine Bitte, sich vom Vorgehen Herrn Berns zu distanzieren und sich zum Grundrecht der Meinungsfreiheit zu bekennen, blieb bis zur Niederschrift dieser Zeilen unbeantwortet. Ausübung von Druck auf Bürger, die von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen und unangenehme Wahrheiten verbreiten? - Wie demokratisch ist eigentlich die CDU noch? Uns scheint – und das zeigt auch die gutsherrenartige Vorgehensweise beim Ausbau der Frankfurter Landstraße – es bei der CDU an dem gebotenen Respekt vor den Rechten der Bürger mangelt.

Durchaus bemerkenswert sind die Ausführungen Herrn Berns auf der Jahreshauptversammlung des CDU-Ortsverbands Gonzenheim. So forderte er eine Erneuerung des westlichen Teils von Alt-Gonzenheim (Taunuszeitung vom 16.12.2009). Dabei ist zu hinterfragen: Als verkehrsberuhigter Bereich, wie im Bebauungsplan auch hier vorgesehen – dies wäre voraussichtlich mit einem Verkehrszuwachs an seinem Anwesen verbunden , oder weiterhin als Durchgangsstraße? Leider gibt die Homepage der CDU-Gonzenheim, die im Bereich „Themen“ seit dem 18.10.2006 nicht mehr aktualisiert wurde, auf diese Frage keine Antwort.

Wir fordern weiterhin die Umsetzung der rechtskräftigen Bebauungs­pläne 33A und 33B, die die Schaffung verkehrsberuhigter Bereiche in der Frankfurter Landstraße zwischen Alt-Gonzenheim (Quirinknoten) und U-Bahnstation, vor dem Vereinshaus, in der Kirchgasse, in der Gunzostraße und in Alt-Gonzenheim zwischen Friedrichsdorfer Straße und Haberweg vorsehen. Parkmöglichkeiten sollen nur im erforderlichen Umfang geschaffen werden.

Die juristische Definition eines verkehrsberuhigten Bereichs steht in der StVO und ist denkbar knapp: „Zeichen 325.1 :Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“.




Eine solche Verkehrsberuhigung - vor allem, wenn man, wie in der Begründung des Bebauungsplans 33B auf Seite 7 erwähnt , auch die Friedrichsdorfer Straße nördlich der Bebauungsgrenze zurück baut - würde nicht nur die unmittelbaren Anwohner entlasten, sondern alle vom Durchgangsverkehr in Gonzenheim Betroffene. Flankierend sollte eine Autobahnauffahrt im Bereich Friedrichsdorf erbaut werden, die Züge auf der Bahnstrecke Friedberg-Friedrichsdorf zumindest bis Bad Homburg durchgeführt werden und der Bau einer S-Bahnstrecke Bad Homburg - Ober-Erlenbach - Karben (für eine Ringlinie Frankfurt-Karben-Bad Homburg-Frankfurt) geprüft werden. Wir verweisen darauf, dass es trotz hoher Verkehrsnachfrage keinerlei direktes ÖPNV-Angebot aus dem Wetteraukreis in das Stadtzentrum von Bad Homburg gibt und somit die zahlreichen Einpendler aus diesem Bereich faktisch gezwungen sind, das Auto zu nutzen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat für den Abschnitt zwischen Vereinshaus und U-Bahnstation auf Vorschlag des Magistrats die Umsetzung einer Planung beschlossen, die bis etwa zum Haus Frankfurter Landstraße 104 einen einzelnen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m vorsieht , der sich dort in zwei Fahrstreifen auffächert (Zum Vergleich: Die übliche Fahrstreifenbreite einer Autobahn beträgt 3,75 m, für innerstädtische Straßen mit Schwerverkehr werden 2 x 3,25 m empfohlen). Die Höchstgeschwindigkeit soll auf 30 km/h begrenzt werden – was bis zum 21.11.09 nicht geschehen ist. Das ist kein verkehrsberuhigter Bereich, noch nicht einmal eine Tempo-30-Zone - zu letzterer fehlt die Rechts-vor-Links-Regel.

Es entstanden - im Widerspruch zum Bebauungsplan, der nur einen einseitigen Parkstreifen vorsieht - auf beiden Seiten Parkstreifen entstehen, wodurch Parkmöglichkeiten über den Bedarf der unmittelbaren Anwohner hinaus geschaffen werden sollen.

Der Beschluss erfolgte ohne jegliche Anhörung der Anwohner, für die diese Form der Straßenraumgestaltung eine erhebliche Verschlechterung gegenüber der im Bebauungsplan festgesetzten bedeutet.

Eine Verkehrsberuhigung durch diese nicht bebauungsplankonforme Planung ist nicht zu erwarten. Die Fahrzeit verlängert sich nur um wenige Sekunden - es wird nicht unattraktiver, statt der Umgehungsstraßen die Verbindung durch die Wohngebiete zu nutzen. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von (tatsächlich) 40 km/h auf 30 km/h führt zu einer Verkehrslärmreduzierung um gerade einmal 1,5 dB(A) - deutlich unter der Wesentlichheitsschwelle einer Änderung von 3 dB(A). Weiterhin werden Anwohner einer unzumutbaren Lärmbelastung ausgesetzt - so führt eine Berechnung für die unmittelbar am Straßenrand stehenden Wohnhäuser im Bereich Kreuzung Alt-Gonzenheim/Friedrichsdorfer Straße mit dem dB-Rechner für die Eingangsdaten DTV= 3000 Fahrzeuge je Richtung täglich (gezählt wurden 2005 ca. 6000 Fahrzeuge täglich, d.h., 3000 pro Richtung) , Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen, Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, nicht geriffelte Gussasphalte, Abstand zur Mitte der Fahrstreifen 2 m und 5 m, Höhe des Immissionsorts 2 m, getrennte Berechnung für jeden Fahrstreifen und Addition der Werte, zu dem Ergebnis, dass hier eine Lärmbelastung von 71 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts vorliegt.

Bei der Festsetzung „Verkehrsberuhigter Bereich“ im Bebauungsplan handelt es sich um eine Festsetzung der Art der Nutzung; Änderungen der Art der Nutzung berühren regelmäßig die Grundzüge der Planung und erfordern eine Bebauungsplanänderung, die eine Gemeindevertretung nur nach Umweltprüfung , Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung der eingegangenen Einwendungen beschließen kann. Der geänderte Bebauungsplan kann beklagt werden. Es ist evident, dass die Stadt Bad Homburg ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans vermeiden will, um nicht offenbaren zu müssen, dass Sie uns auf Dauer gesundheitsschädliche Belastungen zumuten will

Völlig unbeachtet bleibt dabei, dass der immense Verkehr nicht nur uns und unsere Kinder gefährdet, sondern dass langfristig mit schwer wiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase zu rechnen ist. Wer das Problem nicht entschlossen angeht, zeigt damit, dass er keinen Respekt vor dem Grundrecht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit hat.

Position des neuen Oberbürgermeisters

Ein Oberbürgermeister steht in diesem Fall in dem Konflikt, dass er entscheiden muss zwischen Anerkennung der rechtlichen Verbindlichkeit eines Bebauungsplans, der unter förmlicher Beteiligung der Bürger entwickelt wurde, und der Bindung an in diesem Fall nach unserer Meinung rechtswidrigen Stadtverordnetenbeschlüssen, zu denen die Bürger überhaupt nicht befragt wurden. Wir haben Herrn Korwisi hinsichtlich seiner Position befragt und erhielten folgende Antwort

Korwisi: „Die von Ihnen dargestellten Forderungen unterstütze ich voll umfänglich. Ich werde mich für den Bau einer weiteren Autobahnabfahrt zwischen Bad Homburg und Friedberg einsetzen“

Dagegen die Position - Durchziehen des Beschlusses mit Verdrehung der Argumentation der Begründung der Bebauungsplans („Es steht nicht explizit im Bebauungsplan, dass ein verkehrsberuhigter Bereich im Sinne § 42 Abs. 4a StVO gemeint ist“. Und aus dem Zusatz „Gestaltungsmaßnahmen im Verkehrsraum nach gesonderten Durchführungsentwürfen mit Baumpflanzungen nach Detailplanung“ zieht sie den Schluss, den Straßenraum weiterhin als Durchgangsstraße gestalten und nutzen zu dürfen) - hinlänglich bekannt ist.

Bemerkenswert ist, dass Sie beim Wahlforum der Taunuszeitung einem Gonzenheimer Bürger vorwarf, dass es ihm nur um Lärmschutz bei seiner Immobilie gehe. Wir wollen keine Verkehrsberuhigung nach dem St. Floriansprinzip! Wir wollen vielmehr, dass der Verkehr in die Gewerbegebiete und nach Frankfurt überhaupt nicht durch Wohngebiete geführt wird.

Ins Bild, das wir von der Stadtverwaltung haben, passt auch, dass die Stadt Bad Homburg im Einvernehmen mit dem Land Hessen offenbar der Verpflichtung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu einer Lärmminderungsplanung nicht nachkommen will.

Die die Stadtpolitik maßgeblich prägende CDU hat am 10. Mai einen Denkzettel bekommen. Den nächsten Denkzettel bekommt sie hoffentlich im Jahr 2011 bei der Kommunalwahl. Und Herrn Berns hoffentlich einen besonders heftigen.



Was können Sie tun?

- Bitten Sie Nachbarn, Freunde, Bekannte um Unterstützung

- Wenden Sie sich an die Presse



Wir Sie, darüber nachzudenken, ob Sie sich ggf. finanziell an einer verwaltungsgerichtlichen Klage beteiligen wollen.





Wichtige Dokumente

Hinweis: Die Dokumente und Links haben größtenteils einen Umfang über 1 MByte; mit entsprechenden Ladezeiten ist zu rechnen.



Bebauungsplan 33A (Östlicher Teil):

33A mit 1. vereinf. Änderung

33A mit 2. vereinf. Änderung

33A mit 3. Änderung

Begründung; Grundentwurf & 1. vereinf. Änderung

Begründung; 2. vereinf. Änderung

Begründung; 3. Änderung



Bebauungsplan 33B (Westlicher Teil):

33B

33B 2. vereinf. Änderung

Begründung

Begründung 2. vereinf.Änderung



Stadtverordnetenbeschluss

Planung



Schriftverkehr mit Stadt:

Antrag

Abweisungs-“Bescheid“



Links

Wikipedia-Artikel "Verkehrsberuhigter Bereich"

StVO und Verwaltungsvorschriften zu verkehrsberuhigte Bereiche

Wikipedia-Artikel "Verkehrsberuhigung“ ,man beachte die Differenzierung zwischen „Tempo-30-Zonen“ und „verkehrsberuhigter Bereich“.

Baugesetzbuch

Hessisches Straßengesetz, insbesondere §33 Abs. 5 „(5) Bebauungspläne ersetzen die Planfeststellung nach Abs. 1. Wird eine Ergänzung notwendig oder soll von Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden, so ist die Planfeststellung insoweit durchzuführen.“

Urteil VGH Mannheim vom 22.3.2006, 3 S 1119/04

Handbuch "Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung Silent City“, beschreibt nicht nur Ansätze zur Lärmminderung, sondern auch Folgen übermäßiger Lärmimmission

Verkehrsmengenkarte 2005 (Warum nur für ganz wenige Straßen in Bad Homburg? Will die Stadt die Wahrheit über die Belastungen verschleiern?)

Lärmkartierung Hessen aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Warum ist Bad Homburg nicht im Rahmen der Ballungsraumkartierung berücksichtigt? Und warum sind die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen nicht kartiert?



Weitere Bürgerinitiativen

Verein Landschaftsschutz Platzenberg e.V.

BI gegen Fluglärm Bad Homburg





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